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Fachschulen des Sozialwesens
Fachrichtung Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger/-in
Fachhochschulreife


Heilerziehungspflege

Heilerziehungspflege versteht sich als ganzheitliche Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen. Sie ist eine Form der Eingliederungshilfe und richtet sich an Menschen aller Altersstufen. Sie bemüht sich um Personen, die eine kurz-, mittel– oder langfristige Begleitung in Wohngruppen, offenen oder teilstationären Einrichtungen benötigen. Heilerziehungspflege unterstützt die von ihr begleiteten Menschen pädagogisch und pflegerisch in ihrer Autonomiefähigkeit und Selbstbestimmung im sozialen Lebensraum.

Aufgaben, Ziele und Arbeitsfelder

Die Ausbildung befähigt Sie zu selbstständiger Arbeit mit Menschen, die individuelle Anstöße für ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihre Lebens- und Alltagsgestaltung benötigen oder wünschen. Dazu erwerben Sie pädagogische und pflegerische Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie lernen, methoden- und konzeptorientiert zu arbeiten, Tätigkeiten zu planen und zu dokumentieren. Sie erweitern Ihre sozialen, kommunikativen und kreativen Kompetenzen und Fähigkeiten. Damit können Sie vor allem in Einrichtungen der Behindertenhilfe und psychiatrischen Einrichtungen arbeiten, in
  • Tagesgruppen
  • Wohngruppen und Heimen
  • Integrativen Tageseinrichtungen für Kinder
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Freizeitstätten und begleitenden Diensten
  • Ambulanten Betreuungsformen

Dauer und Form der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und beginnt jeweils mit dem Schuljahr in Nordrhein-Westfalen. Sie gliedert sich in eine zweijährige überwiegend theoretische Ausbildung mit Blockpraktika in der heilerziehungspflegerischen Praxis und dem anschließenden einjährigen Berufspraktikum.
Im Berufspraktikum gibt es eine tariflich festgelegte Vergütung.  

Ausbildungsinhalte

Die praktische Ausbildung erfolgt u. a. in den Bereichen:
  • Förderung und Pflege von schwer- und mehrfachbehinderten Menschen
  • Pflegerische Tätigkeiten und Gestaltung des Alltags mit Patienten in Einrichtungen der Psychiatrie und für epilepsiekranke Menschen.
  • Begleitung und Hilfen zur selbstständigen Lebensgestaltung behinderter und psychisch beeinträchtigter Menschen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit.
Während der Praktika werden Sie von einer Praxisanleiterin oder einem Praxisanleiter betreut. Die Arbeitszeit mit Schicht- und Wochenenddiensten richtet sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung.

Unterrichtsfächer im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

Unterrichtsfächer im fachrichtungsbezogenen Lernbereich

  • Didaktik und Praxis der Heilerziehungspflege
  • Heilerziehungspflegerische Theorie
  • Pflege und Gesundheit
  • Organisation/Recht/Verwaltung/EDV
  • Heilerziehungspflegerische Methoden
  • (z.B. Musik/Rhythmik, Werken/Gestalten, Spiel, Psychomotorik, Gesprächsführung, Basale Stimulation/Kommunikation)
  • Projektarbeit

Unterrichtsfächer im Differenzierungsbereich

  • Mathematik
  • u.a.

Fachschulexamen/Fachhochschulreife

Am Ende des 2. Ausbildungsjahres wird der überwiegend theoretische Teil der Ausbildung mit dem Fachschulexamen und ggf. der Fachhochschulreifeprüfung abgeschlossen. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Abschluss der berufspraktischen Prüfung im einjährigen Berufspraktikum. Sie sind dann berechtigt, die Berufsbezeichnung:

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

zu führen.

Weitere Informationen

  • Ein Schulgeld wird nicht erhoben.
  • Einige Kosten für Exkursionen, Fachbücher und Arbeitsmaterial müssen Sie selber tragen.
  • BAföG oder eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz kann beantragt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Gesundheitliche Eignung f. pflegerische Tätigkeiten
  2. Abschluss der Fachoberschule, Fachrichtung Sozial– und Gesundheitswesen (FOS 11/12)
  3. oder Hochschulzugangsberechtigung (AHR/FHR) und 6 Monate Praktikum im sozial-/heilpädagogischen Bereich
  4. oder Zeugnis der Fachoberschulreife und zweijährige Berufsausbildung z. B. Sozialhelfer/in
  5. oder dreijährige Berufsausbildung und mindestens 6 Monate Praktikum in einer sozialpädagogischen/heilerziehungspflegerischen Einrichtung
  6. oder schulischer Teil der FHR z. B. nach Klasse 12 und 1 Jahr gelenktes Praktikum im sozial-/heilpädagogischen Bereich.

Bewerbungsunterlagen

(einzureichen bis spätestens 29. Januar)
  • Bewerbungsschreiben aus dem Ihr Interesse an der Ausbildung hervorgeht
  • Lebenslauf mit Passbild
  • Abschlusszeugnis oder letztes Zeugnis der Schule, ggf. Arbeitszeugnis
  • ggf. Praxiszeugnis oder Nachweis

Bei der Aufnahme einzureichen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis


Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen
Berufskolleg Bethel
Bethelweg 10
33617 Bielefeld
Telefon: (0521) 144-3917
Fax: (0521) 144-3967
eMail: berufskolleg-hpz[at]fvbschulen[Punkt]de


© Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen Berufskolleg Bethel :: 30.10.2009 :: nach oben

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zu diesem Bildungsgang richten Sie bitte an unser Sekretariat:

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