Die Fachschule für Heilpädagogik in Bethel bildet
praxiserfahrene Erzieherinnen und Erzieher oder Personen mit einer
gleichwertigen sozialen Ausbildung aus mit dem Ziel, im Bereich der
Behindertenhilfe und der Jugendhilfe spezielle und vertiefte pädagogische
Arbeit leisten zu können,
bei entwicklungs- und verhaltensauffälligen
Kindern und Jugendlichen
bei geistig- und mehrfachbehinderten Menschen
bei psychisch gestörten Menschen
bei sozial gefährdeten Menschen.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten in der Frühförderung, in Sonderkindergärten, integrierten Kindergärten, Tagesstätten, Tagesheimgruppen, Wohngruppen, Werkstätten, Fachkliniken und Beratungsstellen.
Sie können im Gruppendienst tätig sein, Leitungsaufgaben übernehmen oder eine eigenständige Funktion im Rahmen eines Teams von Fachleuten wahrnehmen.
Die Fachschule für Heilpädagogik verfügt über 24 Ausbildungsplätze und arbeitet seit vielen Jahren mit bewährten Praxisstellen der Behindertenhilfe und Jugendhilfe in Bethel, Bielefeld und der näheren Umgebung zusammen.
Organisation und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert eineinhalb Schuljahre und wird in Vollzeitform durchgeführt. Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt mindestens 30 Stunden und kann sich auch auf den Nachmittag erstrecken. Der Unterricht erfolgt im Klassenverband, in Teil- und Arbeitsgruppen.
Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung
Projektarbeit
Der Unterricht im Rollenspiel wird in geblockter Form durchgeführt.
Die heilpädagogische Praxis besteht aus einem vierwöchigen Blockpraktikum nach dem ersten Halbjahr und einer sich anschließenden achtmonatigen heilpädagogischen Übungsreihe mit Praxisanleitung und
Praxisreflexion.
Es besteht Schulgeldfreiheit. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine Förderung nach
BAföG oder Meister-BAföG möglich. In Einzelfällen kann auch eine Umschulungsmaßnahme gefördert werden.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus zwei schriftlichen Klausuren und einem Kolloquium
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich
anerkannte Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge"
erworben. Die tarifliche Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen und dem Verantwortungsbereich.
Aufnahmevoraussetzungen
Sie haben die staatliche Anerkennung als Erzieher/in.
Sie haben mindestens ein Jahr lang hauptberuflich in diesem Beruf gearbeitet.
Sie haben stattdessen eine 3-jährige abgeschlossenen Berufsausbildung als Fachkraft im Sozial– und Gesundheitswesen in den Berufsfeldern Pflege, Therapie, soziale Betreuung mit anschließender einschlägiger Tätigkeit in diesem Bereich über mindestens ein Jahr.
So können Sie sich bewerben
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
Bewerbungsschreiben mit Begründung, warum Sie sich für diese Ausbildung entschieden haben
Lebenslauf mit Passbild
Abschlusszeugnis der Fachausbildung, ggf. mit Urkunde der staatlichen Anerkennung
Nachweis der Fachoberschulreife
Nachweis der beruflichen Tätigkeit
Sie haben nach dem Anerkennungsjahr mindestens ein Jahr lang hauptberuflich in diesem Beruf gearbeitet.
Sie haben stattdessen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft im Sozial- und Gesundheitswesen in den Berufsfeldern Pflege, Therapie, soziale Betreuung mit anschließender einschlägiger Tätigkeit in diesem Bereich über einen Zeitraum von sieben
Jahren (Berufsfachschulzeiten können angerechnet werden).
So können Sie sich bewerben
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
Bewerbungsschreiben mit Begründung, warum Sie
sich für diese Ausbildung entschieden haben
Lebenslauf mit zwei Passbildern
Abschlusszeugnis der Fachausbildung, ggf. mit Urkunde der staatlichen Anerkennung
Weitere Informationen zu den verschiedenen Bildungsgängen finden Sie auch auf unseren pdf-Flyern » Anfragen
zu diesem Bildungsgang richten Sie bitte an unser Sekretariat: